berliner händlerseminar RECHT&WIRTSCHAFT
Wie war das nochmal mit der Kündigung einer geringfügig beschäftigten, aber schwangeren Mitarbeiterin? Was meinte der Steuerberater neulich, als er sagte, das könne man aus der BWA doch klar erkennen? Geht das eigentlich an, dass schon wieder Provisionen zurückgebucht wurden?
Beschäftigen Sie diese Fragen? Dann sind sie beim berliner händlerseminar RECHT&WIRTSCHAFT am 26. April 2012 richtig. Für bvdtf-mitglieder kostenlos führen zwei ausgewiesene Experten Sie durch Ihren Arbeitsalltag und die damit verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Themen. Aber keine Angst: es ist kein Seminar, wie sie es kennen. Wir wollen keine Juristen und Unternehmensberater aus Ihnen machen. Sondern wir wollen Ihnen das Werkzeug an die Hand geben, Dinge selbst zu regeln oder zu wissen, wann Sie besser einen Experten fragen.
Das berliner händlerseminar findet am 26. April 2012 von 9 bis 17:30 Uhr in der DOAG-Konferenzlounge statt. Alle weiteren Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.
Auch Nichtmitglieder können sich anmelden, müssen allerdings 149 € Teilnahmeentgelt zahlen (bei Anmeldung bis 15. April 2012 nur 99 €).
Beim Lunch in der Mittagspause haben Sie Gelegenheit, andere Fachhändler kennen zu lernen und sich zu gemeinsamen Themen auszutauschen. Bei ausreichendem Interesse bieten wir Abends noch eine Stadtführung zu Telekommunikation in Berlin. Also vielleicht auch Gelegenheit für einen kurzen Trip in die Hauptstadt.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl auf 25 limitiert ist. Eine schnelle Anmeldung sichert Ihren Platz.
MiNA - der bvdtf-Fairness-Award
Nicht alles ist Recht und Gesetz oder muss erstritten werden. Fairness im Umgang ist für alle Beteiligten meist viel stressfreier und produktiver.
Diese Fairness will der bvdtf fördern. Daher gibt es nun MiNA. MiNA ist der bvdtf-Fairness-Award, der 2012 zur IFA in Berlin vergeben wird.
MiNA wird von den Fachhändlern selbst gestaltet, denn der bvdtf sucht Geschichten über einen besonders fairen Umgang eines Mitarbeiters eines Telekommunikationsunternehmens mit einem Fachhändler.
Machen Sie mit und senden uns Ihre Vorschläge für eine Person und eine kurze Geschichte, in der sich die Fairness zeigt, an MiNA@bvdtf.de. Einsendungen bis 31. Juli 2012 werden für dieses Jahr berücksichtigt.
Mehr zu MiNA erfahren Sie in Kürze hier.
roaming in der europäischen union
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich geeinigt: ab dem Sommer sinken die Roaming Preise für Telefonieren und Daten weiter. Jährlich zum 01. Juli bis zum Jahr 2014 sollen die Preise schrittweise bis auf 19 cent für eingehende, 5 cent für ausgehende Anrufe, 6 cent pro sms und 20 cent pro Megabyte sinken. Ab 2014 sollen darüber hinaus Verbraucher unabhängig von ihrem Vertrag mit anderen Anbietern Roaming Vereinbarungen schließen können. Mehr dazu, wie sich zukünftig also auch Touristen gewinnen lassen hier.
umsetzung des telekommunikationsgesetzes
Das Telekommunikationsgesetz ist auf dem Weg und enthält neue Klauseln zum Vertragswechsel von einem Carrier zum anderen. Der bvdtf beobachtet diese Entwicklung seit einiger Zeit. Nun wird der bvdtf auch die Umsetzung dieser Vorschriften in die Geschäftspolitik begleiten. Um zu erfahren, wie die Unternehmen mit diesem Thema umgehen werden und welche Auswirkungen dies etwa auf Provisionshöhen hat, fragen wir bei den Unternehmen rund und werden berichten.
nur für mitglieder: kostenlose erstberatung
Der bvdtf will seinen Mitgliedern zu Gerechtigkeit und Recht verhelfen. Zu letzterem bietet der bvdtf seinen Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung zu rechtlichen Themen aus dem Unternehmensbereich. Nutzen Sie recht@bvdtf.de Das gesamte Angebot finden Sie unter beraten werden. Dieser Service steht ausschließlich Mitgliedern zur Verfügung.
Mehr dazu unter Vorteile haben.
der bvdtf begrüßt ElectronicPartner als mitglied
09.08.2011 - Der bvdtf freut sich ein besonderes neues Mitglied zu begrüßen. Besonders nicht, weil es ein neues Mitglied ist, sondern weil es das erste Mitglied ist, das auf die Anonymität verzichtet. Der bvdtf begrüßt herzlich die ElectronicPartner Handel SE. Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung im bvdtf und gemeinsame Aktivitäten – auch mit den Mitgliedern der Verbundgruppe ElectronicPartner.
bvdtf beanstandet vodafone zusatzvereinbarung zu provisionsrückforderung bei (teil-)nichtzahlern
29.04.2011 - Der bvdtf hat die von Vodafone in der letzten Woche angekündigte und inzwischen vorliegende Zusatzvereinbarung geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass diese zu beanstanden ist. In einem Abschnitt der Zusatzvereinbarung wird versucht, bei Nichtzahlern in den ersten sechs Monaten der Laufzeit des Kundenvertrages die Provision im Ganzen zurückzufordern. Dabei ist die Vereinbarung so unklar formuliert, dass nicht fest steht, ob auch Fälle des Ausbleibens von Teilzahlungen umfasst sind. Ferner hat Vodafone diese Kunden eigentlich vorher selbst der Bonitätsprüfung unterzogen und für gut befunden. Vodafone versucht hier unternehmerisches Risiko auf die Fachhändler zu verlagern und behält durch eine sehr offene und unklare Formulierung dabei noch großen Entscheidungsspielraum. Der bvdtf geht wegen Teilen der Zusatzvereinbarung daher in den kritischen Dialog mit Vodafone. Weitere Informationen finden Sie in dieser Stellungnahme (pdf). Wir halten Sie auf dem Laufenden, insbesondere was Erklärungen von Vodafone zur Zusatzvereinbarungen angeht.
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